Bauernbund fordert Ausnahmen für brandenburgische Landwirte bei der neuen Düngeverordnung

Der Bauernbund Brandenburg hat Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger aufgefordert, bei der auf Bundesebene geplanten Verschärfung der Düngeverordnung Ausnahmen für brandenburgische Landwirte durchzusetzen. Die so genannte Länderöffnungsklausel, durch die hohe Belastungen in Regionen mit intensiver Viehhaltung noch strenger reguliert werden können, müsse auch in die andere Richtung offen sein, sagte Bauernbund-Präsident Karsten Jennerjahn: „Für Regionen mit geringer Viehdichte, wo es erkennbar keine Probleme gibt, sollten die Landesregierungen ermächtigt werden, die neue Düngeverordnung auszusetzen.“

Konkret sieht der Entwurf der neuen Düngeverordnung kürzere Ausbringungszeiten und längere Lagerkapazitäten für organische Düngemittel wie Mist oder Gülle vor – also Auflagen, die den Landwirtschaftsbetrieben zusätzliche Kosten aufbürden. In Brandenburg seien diese überflüssig, so Jennerjahn: „Wir erreichen bei mehr als 95 Prozent aller Messstellen zur Wasserrahmenrichtlinie Trinkwasserqualität. Die durch Kontrollen festgestellten durchschnittlichen Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft liegen gerade mal bei einem Sechstel des zulässigen Höchstwertes. Was soll eine Verschärfung da noch bringen?“

Der 53jährige Ackerbauer aus Schrepkow in der Prignitz sieht den Landwirtschaftsminister in der Verantwortung, Schaden von Brandenburgs Bauern abzuwenden. Dieser müsse sich im Bundesrat für eine flexible Ausgestaltung der Länderöffnungsklausel einsetzen, so dass der weit überwiegende Teil der märkischen Landwirtschaft von der neuen Düngeverordnung verschont bleibt, verlangt Jennerjahn.