Bauernbund bringt Rückfallklausel für Düngenovelle in die Diskussion

Der Bauernbund Brandenburg, Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe, hat für die Novelle der Düngeverordnung eine „Rückfallklausel“ vorgeschlagen. „Bei einer für das Grundwasser und die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe so wichtigen Frage dürfen wir uns nicht durch politische Kompromisse oder EU-Strafandrohungen unter Druck setzen lassen“, forderte Bauernbund-Vorstand Lutz Wercham, Ackerbauer aus Wilhelmsaue im Oderland: „Wenn es länger dauert, eine sachgerechte Regelung zu finden, dann müssen wir uns diese Zeit nehmen.“

Konkret möchte der 33jährige Landwirt einen letzten Paragraphen in den Gesetzestext eingefügt wissen, mit dem sich die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten ein flächendeckendes, repräsentatives, funktionierendes und unverfälschtes Meßstellennetz für landwirtschaftliche Nährstoffeinträge aufzubauen und auf Grundlage der Ergebnisse die Düngeverordnung innerhalb eines weiteren Jahres erneut zu novellieren. Wercham: „Damit die Betrüger im Umweltbundesamt gewarnt sind, sollte zeitgleich ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der aufklärt, wer für die Manipulation der 2016 nach Brüssel gemeldeten Grundwasserdaten Verantwortung trägt.“

Der Bauernbund weist seit 2016 darauf hin, dass die Meßergebnisse, auf deren Grundlage die EU-Kommission verständlicherweise eine Notwendigkeit zur Verschärfung des Düngerechts ableitet, willkürlich zusammengestellt wurden mit der erkennbaren Absicht, einen schlechten Zustand des Grundwassers unter landwirtschaftlichen Flächen vorzutäuschen. Durch die Bauernproteste der vergangenen Monate ist diese Erkenntnis inzwischen zum Allgemeinwissen geworden, freut sich Wercham: „An vielen Stellen konnte sogar nachgewiesen werden, dass die erhöhten Nitratwerte nicht-landwirtschaftliche Ursachen haben, zum Beispiel undichte Kanalisation oder Altlasten. Diesen Fakten muss die Bundesregierung endlich Rechnung tragen.“