Mit einem einstimmigen Beschluss zur Einführung der Höfeordnung in Brandenburg hat der Landtag heute den Weg für ein landwirtschaftliches Erbrecht geebnet, durch das Bauernhöfe künftig geschlossen vererbt werden können. „Das ist ein ganz wichtiges Signal an unsere jungen Hofnachfolger, dass Betriebe künftig nicht mehr aufgrund von Erbstreitigkeiten zerschlagen und verkauft werden müssen", sagte Bauernbund-Präsident Karsten Jennerjahn. Der 53jährige Landwirt aus Schrepkow in der Prignitz lobte ausdrücklich das Engagement von Ministerpräsident Dietmar Woidke und der Minister Jörg Vogelsänger und Helmut Markov, das zu dem auch von der CDU mitgetragenen Antrag und letztlich zur Zustimmung aller Fraktionen geführt habe: „Dieses gemeinsame Vorgehen gegen den Ausverkauf unserer Landwirtschaft an Investoren von außerhalb wünsche ich mir auch bei anderen Fragen wie dem Grundstücksverkehr."
Die Höfeordnung ist ein Bundesgesetz, das bisher nur in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt. Es bürdet dem Hofnachfolger eine Reihe von Pflichten auf, unter anderem die Versorgung des Altenteilers, und reduziert im Gegenzug die Abfindungsansprüche der weichenden Erben auf eine Größenordnung, die nicht mehr existenzgefährdend ist. „Brandenburg nimmt hier eine Vorreiterrolle ein, an der sich die anderen ostdeutschen Bundesländer ein Beispiel nehmen sollten", ist Jennerjahn überzeugt.
Der Bauernbund hatte die Einführung der Höfeordnung bei einem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten am 5. Juni 2014 in die Diskussion gebracht.