Der Bauernbund Brandenburg, Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe, hat die Bundesregierung aufgefordert, durch Präzisierung des Tierschutzgesetzes eine "Zwei-Klassen-Jusitz gegen Bauern" abzuwenden. "Es widerspricht zutiefst dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gleichbehandlung, wenn Landwirte zu hohen Geldbußen verurteilt werden, die beim Mähen von Gras oder Getreide einen Wildunfall haben, Autofahrer aber für denselben Tatbestand nicht nur freigesprochen werden, sondern auch noch von der Polizei Unterstützung zur Feststellung ihres Versicherungsschadens erhalten", sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung, Mutterkuhhalter aus Lennewitz in der Prignitz.
Das Landgericht Alsfeld hatte in der vergangenen Woche einen Bauern aus dem Vogelsbergkreis wegen fahrlässiger Tötung eines Rehkitzes bei der Heuernte zur Zahlung von 1000 Euro verurteilt – nach Auslegung des Richters hätte er nicht genug Vorsorge getroffen, um den Tod des Tieres zu verhindern. "Die Einschätzung des Gerichtes hat nichts mit der Realität zu tun. Jeder Praktiker weiß, dass sich Wildunfälle bei landwirtschaftlichen Arbeiten auch mit größter Vorsicht und Konzentration nicht vermeiden lassen", kritisierte Jung. Darüber hinaus gehende Vorsorge sei nicht verhältnismäßig, denn niemand verlange von Autofahrern, auf allen Strecken Tempo 30 zu fahren, nur damit sie nicht mit einem Tier zusammenstoßen.
Die in dem Urteil zum Ausdruck kommende Verachtung der Landwirtschaft sei unerträglich und eines studierten Juristen unwürdig, meint Jung, schließlich würden Bauern nicht aus Spaß durch die Gegend fahren, sondern mit harter Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen und die Ernährung des Volkes sichern. Dass bei der Ernte regelmäßig Rehkitze, Hasen, Fasanen, Rebhühner und andere Tiere umkommen, sei traurig, aber nicht zuletzt ein Zeichen dafür, dass die angebliche "Agrarwüste" lebt, und das alle Jahre wieder.