Uralte Eichen, durch Biberfraß zum Absterben verurteiltDer Biberbeauftragte des Bauernbundes Brandenburg, Bernhard Kalies, hat sich dafür ausgesprochen, dass die zum Schutz der Gewässer getöteten Biber künftig verwertet werden dürfen. „Diese Tiere weiterhin komplett entsorgen zu müssen, obwohl sie sehr schmackhaftes Fleisch und einen schönen Pelz haben, halte ich für wenig nachhaltig“, argumentiert der 69jährige Landwirt aus Ortwig im Oderland und schlägt vor, zeitgleich mit dem Wolf auch den Biber ins Jagdrecht aufzunehmen: „Wenn eine früher vom Aussterben bedrohte Art durch totalen Schutz und massenhafte Vermehrung zur Landplage wird, muss wieder ein für die Kulturlandschaft verträgliches Gleichgewicht hergestellt werden.“ Alles andere schade dem wichtigen Anliegen des Artenschutzes in der Öffentlichkeit, so Kalies.
In einer Stellungnahme zur Verlängerung der im März 2026 auslaufenden Brandenburgischen Biberverordnung schlägt der Bauernbund deshalb die Ausweitung der Möglichkeiten vor, Biber an definierten Gewässerabschnitten zu entnehmen. Kalies: „Die bisherige, in sich widersprüchliche Ausnahme für Schutzgebiete muss fallen und als weitere Kriterien, die ein Eingreifen rechtfertigen, müssen die Gefährdung wertvoller Baumbestände durch Biberfraß und die Gefährdung landwirtschaftlicher Bearbeitung durch Bibergänge aufgenommen werden.“ Nur wenn Schäden größeren Ausmaßes wirksam verhindert werden, sei eine höhere Akzeptanz für das Nagetier zu erwarten.