Der Bauernbund Brandenburg e.V. ist die Landesgruppe der FREIEN BAUERN. Er vertritt fachkundig und unabhängig die Interessen der bäuerlichen Familienbetriebe im Land und hat aktuell 470 Mitglieder.

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Bauernbund Brandenburg kritisiert Pflanzenschutz-Aufzeichnungspflichten als Paradebeispiel für überflüssige Bürokratie

Bestens überprüft auch ohne EU-Verordnung: Pflanzenschutz-Spritze vor ihrem EinsatzBestens überprüft auch ohne EU-Verordnung: Pflanzenschutz-Spritze vor ihrem EinsatzDer Bauernbund Brandenburg hat SPD und CDU im Land aufgefordert, das bereits im vorherigen Koalitionsvertrag ausgesprochene Vertrauen in die gute fachliche Praxis der Landwirte zu erneuern und diesmal mit konkreten Aussagen zum Abbau von behördlicher Regelungs- und Kontrollwut zu verbinden. „Allen Lippenbekenntnissen zum Trotz geht die Bürokratisierung weiter“, kritisiert Bauernbund-Präsident Lutz Wercham und nennt als Paradebeispiel die zum Jahresbeginn in Kraft getretene EU-Verordnung über Aufzeichnungspflichten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. „Für sich genommen sind die zusätzlichen Anforderungen verkraftbar, zumal für größere Betriebe, die ohnehin mit einer digitalen Schlagkartei arbeiten“, räumt der 39jährige Ackerbauer aus Wilhelmsaue im Oderland ein: „Trotzdem sind sie erstens komplett überflüssig und zweitens nochmal eine Schippe oben drauf auf den angesammelten Dokumentationswahnsinn.“ Bestens ausgebildete Landwirte würden beaufsichtigt wie Verbrecher auf Freigang, und das ohne jede Fluchtgefahr.

Dass Landwirte Buch darüber führen, an welchem Tag sie welches Pflanzenschutzmittel auf welcher Fläche ausbringen, sei im eigenen Interesse und seit langem gesetzlich vorgeschrieben, argumentiert Wercham, ebenso dass die Mittel erst nach sorgfältiger Risikoprüfung zugelassen werden und sowohl die Pflanzenschutzspritze alle drei Jahre zum TÜV muss als auch der Anwender alle drei Jahre einen Sachkundenachweis zu erbringen hat: „Aber warum in aller Welt müssen wir jetzt auch noch einen Code für die Kulturpflanze, die Zulassungsnummer des Mittels, die Lage und Größe der Fläche, teilweise sogar die Uhrzeit der Ausbringung und das Entwicklungsstadium der Pflanze aufschreiben und 30 Tage danach in elektronischer Form vorrätig haben?“ Alle in der neuen Verordnung zusätzlich geforderten Informationen seien ohnehin auf dem Betrieb vorhanden, falls aus irgendeinem Grund eine behördliche Überprüfung notwendig werden sollte. Sie vorsorglich maschinenlesbar zusammenzustellen, ergebe einfach keinen Sinn, so Wercham. 

Möglicherweise sei die neue Verordnung aber auch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer KI-gestützten Überwachung in Echtzeit durch Behörden oder Konzerne, mutmaßt der Bauernbund. Wercham: „Dann müssten wir schärfstens widersprechen und auf unserer unternehmerischen Eigenverantwortung bestehen. Jedenfalls haben wir wenig Verständnis für eine Politik, die uns in Sonntagsreden das Vertrauen ausspricht und eine solche Verordnung widerspruchslos hinnimmt.“

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