Mit Bedauern hat der Bauernbund Brandenburg zur Kenntnis genommen, dass das Land Brandenburg in der heute im Landtag zum Beschluss anstehenden Änderung des Tierseuchengesetzes keine Verpflichtung übernommen hat, für seine Tierhalter einen Rahmenvertrag über die Kosten im Seuchenfall abzuschließen. "Die Tötung von Tieren wird von einer Behörde angeordnet und von einer Behörde entschädigt – aus welchem Grund legt man die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen in die Verantwortung des betroffenen Landwirts?" fragt Bauernbund-Vorstand Jens Gerloff, Mutterkuhhalter aus Teetz in der Prignitz. Die aus einem Bundesgesetz folgende Pflicht des Landwirts, für den Seuchenfall Vorsorge zu treffen, dürfe doch nicht dazu führen, dass jetzt jeder Tierhalter einzeln mit bundesweit tätigen Entsorgungsunternehmen Verträge abschließen müsse.